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18.03.2014 15:20 Uhr, Quelle: golem

Landgericht München: Internetdienste müssen Kündigung per E-Mail akzeptieren

Onlineplattformen können ihre Nutzer nicht über die AGB dazu zwingen, per Brief oder Fax zu kündigen. Das hat das Landgericht München entschieden. Doch dagegen ist eine Revision möglich. (Rechtsstreitigkeiten, Verbraucherschutz)

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