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01.03.2014 14:05 Uhr, Quelle: Heise

Datenschutz: Kaum Widerspruch zur Datenweitergabe

Laut Meldegesetz kann jeder Bürger Meldeämtern die Weitergabe seiner Daten untersagen. Doch kaum jemand nimmt sein Recht in Anspruch.

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