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27.02.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise

Marktplatzbetreiber haftet nicht automatisch für Wettbewerbsverstöße

Betreiber von Internet-Handelsplattformen müssen nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Wer Kenntnis davon hat, muss allerdings handeln.

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