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17.02.2014 19:05 Uhr, Quelle: golem

Urteil: Mobilfunk-Rechnung per Post muss kostenlos sein

Eine Extragebühr für die Zusendung einer Mobilfunk-Rechnung ist nicht zulässig. Zudem dürfen Mobilfunkprovider ihren Kunden keinen Pfand für die SIM-Karte abnehmen. Doch Drillisch Telecom geht gegen diese Gerichtsentscheidung vor dem Bundesgerichtshof in Revision. (Verbraucherschutz, Mobilfunk)

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