14.02.2014 15:35 Uhr, Quelle: apfelnews
Festplattenabgabe bei Smartphone-Kauf in Österreich
Das Oberlandesgericht in Wien entschied nun, dass beim Kauf von Smartphones eine Gebühr für die Festplatten zu zahlen ist. Betroffen sind dabei die Geräte, die in der Lage sind, MP3-Dateien abspielen zu können. Dieses Urteil könnte auch in einigen anderen Ländern umgesetzt werden. Allerdings ist das Urteil zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Zudem wird
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