05.02.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise

Personalvermittler haftet nicht

Ansprüche auf Entschädigung sind grundsätzlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Wer stattdessen den Personalvermittler verklagt, geht leer aus.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz