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28.01.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise

Sturz beim Autowaschen ist kein Arbeitsunfall

Wer beim Autowaschen stürzt und sich schwer verletzt, kann das nicht als Arbeitsunfall geltend machen – auch wenn die Wäsche auf dem Weg zu einem Geschäftstermin geschah.

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