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27.01.2014 14:50 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Fall Redtube: Gericht muss Beschwerden stattgeben

Das Landgericht Köln, das im Fall Redtube für die auf den IP-Adressen basierende Herausgabe der Anschlussdaten verantwortlich war, musste nun zugeben, dass diese nicht rechtmäßig war. Den ersten Einsprüchen (Weiter lesen)

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