27.01.2014 14:05 Uhr, Quelle: golem
Redtube: Landgericht Köln nimmt erste Streaming-Abmahnungen zurück
Das Landgericht Köln reagiert auf Beschwerden zu den Redtube-Abmahnungen. Den Anträgen auf Herausgabe der Namen der Telekom-Kunden hätte nicht entsprochen werden dürfen. Es handelte sich um Streaming, was "keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstellt. Doch damit ist der Fall nicht erledigt. (Streaming, Internet)
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