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27.01.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung und die Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Darauf hinweisen muss der Arbeitgeber sie aber nicht.

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