17.01.2014 09:05 Uhr, Quelle: Heise

Anspruch auf Schmerzensgeld nach zwei Jahren verwirkt

Wer gemobbt wird, braucht unter Umständen länger, bis er die Kraft zur Gegenwehr findet. Braucht der Betroffene allerdings zwei Jahre, um rechtliche Schritte einzuleiten, hat er seinen Anspruch verwirkt.

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