30.12.2013 11:50 Uhr, Quelle: Heise

Auto für Verlosung nicht von der Steuer absetzbar

Tombolapreise bei Betriebsveranstaltungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings gilt das nicht bei hochwertigen Preisen und einem überschaubaren Teilnehmerkreis.

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