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18.12.2013 09:05 Uhr, Quelle: Heise

199 Abmahnungen sind Rechtsmissbrauch

Wer 199 Abmahnungen innerhalb weniger Tage verschickt, muss damit rechnen, vor Gericht abzublitzen, weil seine Forderungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden.

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