17.12.2013 09:50 Uhr, Quelle: Heise
Keine Fristverlängerung bei Steuerberaterfehler
Bemerkt das Finanzamt erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, dass eine Einkommenssteuererklärung fehlerhaft ist, darf es den inkommenssteuerbescheid nur unter bestimmten Voraussetzungen ändern.
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