17.12.2013 09:50 Uhr, Quelle: Heise

Keine Fristverlängerung bei Steuerberaterfehler

Bemerkt das Finanzamt erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, dass eine Einkommenssteuererklärung fehlerhaft ist, darf es den inkommenssteuerbescheid nur unter bestimmten Voraussetzungen ändern.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz