JustMac.info

17.12.2013 09:50 Uhr, Quelle: Heise

Keine Fristverlängerung bei Steuerberaterfehler

Bemerkt das Finanzamt erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, dass eine Einkommenssteuererklärung fehlerhaft ist, darf es den inkommenssteuerbescheid nur unter bestimmten Voraussetzungen ändern.

Weiterlesen bei Heise