Ein am Europäischen Gerichtshof vorgelegtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Recht der EU in Übereinstimmung steht. Ein endgültiges Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet. (Vorratsdatenspeicherung, Internet)