06.11.2013 18:20 Uhr, Quelle: iFun.de

Personenbezogene Daten anfordern: Apple respektiert Bundesdatenschutzgesetz

Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes ist selbsterklärend mit “Auskunft an den Betroffenen” überschrieben und leitet seinen ersten Absatz wie folgt ein: Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, 2.

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