30.10.2013 11:20 Uhr, Quelle: iFun.de

Drosselpläne der Telekom: Landgericht Köln schreitet ein

Das Landgericht Köln hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW Vertragsklauseln der Deutschen Telekom – ifun.de berichtete – für unzulässig erklärt. Eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates ist damit vorübergehend ausgesetzt. Festnetz-Kunden, die eine “Internet-Flatrate” gebucht haben, sollen künftig kräftig ausgebremst werden, wenn sie zu viel surfen. So jedenfalls lautet scheinbar

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