30.10.2013 10:50 Uhr, Quelle: ComputerBase

Gericht erklärt DSL-Drosselung für unzulässig

Das Landgericht Köln hat Vertragsklauseln, die ab dem Jahr 2016 die Bandbreite von DSL-Anschlüssen der Telekom beim Überschreiten eines monatlichen Transfervolumens begrenzen sollen, für unzulässig erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Telekom kann in Berufung gehen.

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