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30.10.2013 09:20 Uhr, Quelle: Heise

Private Telefonate am Arbeitsplatz gefährden den Unfallschutz

Wer während der Arbeitszeit privat telefoniert, ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Solche Gespräche gelten nämlich nicht als eine nur geringfügige Unterbrechung.

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