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23.10.2013 12:35 Uhr, Quelle: golem

Amtsgericht: Keine Filesharing-Haftung bei geteiltem Anschluss

Ein Münchner Amtsrichter zeigt einen Weg, mit Klagen wegen illegalem Filesharing umzugehen: Wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass ein Verwandter ausschließlich das Internet nutzt, können weder dieser noch der Vertragsinhaber verklagt werden. (Tauschbörse, Urheberrecht)

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