09.10.2013 12:20 Uhr, Quelle: golem

Anrufmaschinen: Höhere Strafen gegen unerlaubte Telefonwerbung

Auch Telefonwerbung mit Anrufmaschinen kann durch ein neues Gesetz, das ab heute gilt, mit Bußgeldern belegt werden. Es drohen Bußgelder von 300.000 Euro, wenn denn die Urheber gefunden werden können. (Bundesnetzagentur, Internet)

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