30.08.2013 17:50 Uhr, Quelle: Heise

Arbeitsrecht: Ständige Erreichbarkeit per Handy muss nicht sein

Nicht einmal von Führungskräften darf der Arbeitgeber verlangen, dass sie Emails außerhalb der Arbeitszeit beantworten. Allerdings leidet laut einer aktuellen Studie schon ein Drittel aller Handynutzer unter eingebildeten Phantomanrufen.

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