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24.08.2013 11:05 Uhr, Quelle: Heise

Meldepflicht für TK-Firmen bei Datenschutzverstößen tritt in Kraft

Die von der EU-Kommission beschlossene Regelung verpflichtet Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste, Verletzungen des Schutzes persönlicher Daten innerhalb von 24 Stunden der zuständigen Behörde zu melden.

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