16.08.2013 22:50 Uhr, Quelle: ComputerBase

BGH weist Revision von Rapidshare zurück

Der BGH hat am heutigen 16. August die Revision des in der Schweiz angesiedelten Filehosters Rapidshare gegen ein Urteil des OLG Hamburg vom März 2013 abgewiesen. Demnach haftet Rapidshare im Sinne der Störerhaftung für öffentlich zugänglich gemachte urheberrechtlich geschützte Werke.

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