19.07.2013 17:35 Uhr, Quelle: iFun.de

Bundesgerichtshof untersagt In-Spiel-Kaufaufforderung an Kinder

Ob sich das jetzt vom BGH gesprochene Urteil mit dem Aktenzeichen “I ZR 34/12″ auch auf iPhone- und iPad-Applikationen auswirken wird bleibt abzuwarten. Fest steht: Sollte die in dem Verfahren um In-App Kaufaufforderung an Kinder unterlegene “Gameforge Berlin AG” keinen Einspruch gegen den Entscheid einlegen, haben wir

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