18.07.2013 11:05 Uhr, Quelle: ComputerBase
BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software
Im Juli 2008 erklärte das OLG München (OLG, Az. 6 U 2759/07) den Handel mit gebrauchter Software für unzulässig. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) für eine neue Rechtssprechung gesorgt. Mit einem am Mittwoch ergangenen Urteil bestätigt der BGH den Weiterverkauf von gebrauchter Software nach Vorgaben des EuGH.
Weiterlesen bei ComputerBase