15.06.2013 12:50 Uhr, Quelle: Heise

US-Filmproduktionsfirma klagt für gebührenfreies "Happy Birthday to you"

Good Morning to You Productions will mit juristischen Mitteln die gebührenfreie Nutzung des Geburtstagsliedes erstreiten. Nach Ansicht des Unternehmens ist "Happy Birthday to you" Allgemeingut und darf daher keinen Urheberrechtsschutz genießen.

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