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27.03.2013 11:05 Uhr, Quelle: golem

Amtsgericht München: Torrent-Datei reicht für Filesharing-Verurteilung nicht aus

Eine Torrent-Datei ist nicht mit einer illegalen Filmkopie gleichzusetzen. Der Torrent "stellt für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung, insbesondere kein öffentliches Zugänglichmachen dar", so das Amtsgericht München. (Tauschbörse, Urheberrecht)

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