20.03.2013 18:19 Uhr, Quelle: golem

Störerhaftung: Hauptmieter haftet nicht für Filesharing des Untermieters

Der Hauptmieter einer Studenten-WG ist nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitbewohner. Er muss sie auch nicht über die Gefahren des illegalen Filesharings belehren. Das ergab ein Urteil des Landgerichts Köln. (Tauschbörse, Urheberrecht)

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