12.03.2013 10:05 Uhr, Quelle: golem

Filesharing: Nutzer dürfen sich durch Unterlassungserklärungen schützen

Wer wegen Filesharings abgemahnt wurde, befürchet Abmahnungen weiterer Musikverlage. Daher verschicken viele ungefragt Unterlassungserklärungen an Rechteinhaber und versprechen, deren Musikstücke nicht zu teilen. Eine Kanzlei fühlte sich davon "belästigt" - zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. (Tauschbörse, Spam)

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