26.02.2013 19:34 Uhr, Quelle: golem

Leistungsschutzrecht geändert: "Kleinste Textausschnitte" doch in Suchmaschinen erlaubt

Das Leistungsschutzrecht wurde offenbar entschärft. Kleinste Textausschnitte dürfen weiterhin bei Suchmaschinen erscheinen. Was das genau bedeutet und was das Gesetz dann noch bewirken können soll, werden Gerichte zu klären haben. (Internet, Politik/Recht)

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