25.02.2013 13:49 Uhr, Quelle: Heise

OLG: Unternehmen darf Mails von Ex-Mitarbeiter nicht ungefragt löschen

Erlaubt ein Unternehmen seinen Beschäftigten auch die Privatnutzung von E-Mails, darf es nach Ausscheiden eines Mitarbeiters nicht ungefragt den Mail-Acccount löschen. Betroffenen steht laut OLG Dresden grundsätzlich Schadenersatz zu.

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