20.02.2013 16:04 Uhr, Quelle: golem

Marketplace: Kartellamt prüft Preisklauseln für Amazon-Partner

Wenn ein Händler über Amazons Marketplace Waren anbieten will, darf er sie in keinem anderen Onlineshop billiger anbieten. Ob das den freien Wettbewerb behindert, prüft nun das Bundeskartellamt. (Börse, Amazon)

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