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20.02.2013 14:05 Uhr, Quelle: ComputerBase

Kartellamt prüft Verträge zwischen Amazon und Handelspartnern

Das Bundeskartellamt hat mit der Überprüfung von 2.400 Verträgen begonnen, die Amazon Deutschland mit Marketplace-Händlern abgeschlossen hat. Dabei geht es um die Frage, ob die dort enthaltene sogenannte Preisparitätsklausel den Wettbewerb be- oder gar verhindert.

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