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20.02.2013 00:20 Uhr, Quelle: golem

Verbraucherschützer: Vodafone wegen Ausschluss von P2P abgemahnt

Vodafone darf nicht unbegrenztes Surfen versprechen, und im Kleingedruckten Peer-to-Peer-Anwendungen und Instant Messaging ausschließen. Und mehr noch: Netzneutralität müsse gesetzlich festgeschrieben werden. (Instant Messenger, Verbraucherschutz)

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