08.02.2013 18:05 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Massenabmahnungen wegen unzureichendem Facebook-Impressum sind zulässig

Nach Ansicht des Landgerichts Regensburg können gewerbliche Betreiber von Facebook-Pages zurecht von Mitbewerbern abgemahnt werden, wenn sie gegen die Pflicht zur "leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren" Anbieterkennzeichnung verstoßen.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz