06.02.2013 03:21 Uhr, Quelle: WinFuture.de

BGH: RapidShare muss in Grenzen selbst aktiv sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt seine ausführliche Urteilsbegründung im Verfahren um den Filehoster RapidShare veröffentlicht. Darin werden dem Unternehmen verschiedene Pflichten auferlegt. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaMega: Erste Android-App für den Filehosting-DienstFacebook will Standort-Daten durchgehend erfassen

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