24.01.2013 03:21 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Generalbundesanwalt schießt gegen Staatstrojaner
Der Einsatz des sogenannten Staatstrojaners ist derzeit rechtlich nicht gedeckt und darf entsprechend nicht erfolgen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaAmazon: In-App-Purchases für PC- und Mac-SpieleSpam-Aufkommen sank 2012 immer weiter ab
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