10.01.2013 17:35 Uhr, Quelle: Heise

Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten

Die Bundesnetzagentur sieht keine rechtliche Handhabe, die Anbieter von Breitbandaschlüssen zur Herausgabe von Zugangsdaten zu zwingen, was die Benutzung beiebiger Router möglich machen würde.

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