27.11.2012 18:04 Uhr, Quelle: Heise
Datenschützer: Neuregelung der Auskunft über Bestandsdaten verfassungswidrig
Schleswig-Holsteins Datenschutzbehörde hält den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Herausgabe von Bestandsdaten für verfassungswidrig. Wegen grober Mängel würde er ihrer Meinung nach vor dem Bundesverfassungsgericht wieder nicht bestehen.
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