06.02.2010 09:35 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Negative Ebay-Bewertungen sind "subjektive Eindrücke"

Das Amtsgericht Bremen hat im Streit zwischen einem Käufer und einem Verkäufer um eine negative Bewertung bei Ebay trotz formal korrekter Kaufabwicklung für gerechtfertigt gehalten. Darauf hat die Anwaltskanzlei Ferner auf ihrer Website hingewiesen.

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