03.02.2010 18:35 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Landgericht Hamburg hält Abmahnungen per E-Mail für rechtens

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke hat in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass das Landgericht Hamburg eine E-Mail als gültige Zustellungsform für eine Abmahnung anerkannt hat. Der Fall wurde zwar bereits im Juli 2009 verhandelt (Aktenzeichen 312 O 142/09), das Urteil sei aber erst jetzt veröffentlicht worden.

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