03.02.2010 16:05 Uhr, Quelle: golem
Gericht: E-Mail-Abmahnungen sind zulässig
Das Hamburger Landgericht vertritt die Auffassung, dass Abmahnungen grundsätzlich auch per E-Mail zugesandt werden können. Bleibt die E-Mail in der Firewall oder dem Spamfilter hängen, soll sie laut Gericht trotzdem als zugestellt gelten. (Spam, E-Mail)
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