19.01.2010 13:50 Uhr, Quelle: ComputerBase
Weiteres Urteil gegen GEZ-Gebühr für Computer
Vor dem Verwaltungsgericht Gießen klagte ein Optiker gegen den Hessischen Rundfunk, da er die Zahlung von monatlich 5,76 Euro GEZ-Gebühr für einen geschäftlich genutzten Computer als ungerechtfertigt ansah. Mit dem Rechner sei es zwar theoretisch möglich, Rundfunkangebote zu nutzen, doch diese Möglichkeit nutzt der Optiker nicht.
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