24.12.2009 09:50 Uhr, Quelle: golem

Verkehrsdaten müssen für Rechteinhaber gespeichert werden

Internetprovider können durch eine gerichtliche Anordnung dazu gezwungen werden, bei Urheberrechtsverletzungen die Verkehrsdaten von Kunden zu speichern, um sie gegebenenfalls an Rechteinhaber herauszugeben. (Urheberrecht, Tauschbörse)

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