22.12.2009 17:03 Uhr, Quelle: golem

Gericht: Rundfunkgebühren für Internet-PC nicht zulässig (U)

Der NDR darf von einer Übersetzerin nicht zusätzliche Rundfunkgebühren für deren PC mit Internetzugang eintreiben. Das hat ein Gericht in Braunschweig entschieden. Das Streamingangebot des Senders habe für eine Gebührenpflicht eine zu geringe Kapazität. (GEZ)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz