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22.12.2009 17:03 Uhr, Quelle: golem

Gericht: Rundfunkgebühren für Internet-PC nicht zulässig (U)

Der NDR darf von einer Übersetzerin nicht zusätzliche Rundfunkgebühren für deren PC mit Internetzugang eintreiben. Das hat ein Gericht in Braunschweig entschieden. Das Streamingangebot des Senders habe für eine Gebührenpflicht eine zu geringe Kapazität. (GEZ)

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