18.12.2009 10:20 Uhr, Quelle: golem

Urteil: Störerhaftung bei Familiennutzung von Internetzugang

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Vater für online begangene Urheberrechtsverletzungen seiner volljährigen Tochter als Mitstörer in Haftung genommen. Das Gericht sieht den Vater in der Pflicht, "Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen" zu ergreifen. (Tauschbörse)

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