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15.12.2009 17:50 Uhr, Quelle: golem

BGH erlaubt Online-Archive

Das Deutschlandradio darf Mitschriften alter RundfunkbeitrÀge in seinem Online-Archiv anbieten, auch wenn dort im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr die Name der Verurteilten genannt werden. Das entschied der BGH.

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