02.12.2009 18:20 Uhr, Quelle: golem

Bibliothek 2.0: Abschreiben statt ausdrucken

Die Bibliothek der TU Darmstadt darf ihren Nutzern keinen Ausdruck aus digitalisierten Werken ermöglichen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ende November 2009 entschieden.

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