16.10.2009 15:20 Uhr, Quelle: golem

US-Urteil: Handy-Klingeln ist keine öffentliche Aufführung

Die Kassen klingeln nicht mit jedem Handyklingeln. Das entschied vorgestern ein Bezirksgericht in New York. Denn dem Urteil zufolge verletzen Handy-Klingeltöne nicht das ausschließliche Aufführungsrecht der Rechteinhaber. (Urheberrecht, EFF)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz